BGH-Entscheidung
Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Miete wegen Schimmelgefahr kürzen, obwohl sich noch gar kein Schimmel gebildet hat - das geht nicht. Vor dem Bundesgerichtshof scheitern zwei Kläger, die den Zustand ihrer nicht gedämmten Wohnungen bemängelten. Vermieter zigtausender Wohnungen dürften aufatmen.
Mittwoch, 05.12.2018, 16:33 Uhr
aktualisiert: 05.12.2018, 16:36 Uhr